Geheimhaltungsvereinbarung
(Mutual NDA)
1. Zweck der Vereinbarung
Die Parteien beabsichtigen, im Rahmen von Gesprächen, Analysen, Angeboten oder Projekten Informationen auszutauschen, die vertraulich zu behandeln sind.
2. Definition vertraulicher Informationen
Als vertrauliche Informationen gelten alle nicht öffentlich bekannten Informationen, insbesondere technische, wirtschaftliche und organisatorische Informationen, Geschäftsmodelle, Konzepte, Angebote, Preise, Kunden, Partner, Lieferanten, Software, Quellcode, Architekturen, KI-Modelle, Prompts, Datenstrukturen sowie alle als vertraulich gekennzeichneten Unterlagen.
3. Verpflichtung zur Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen ausschließlich zum vereinbarten Zweck zu verwenden, diese nicht an Dritte weiterzugeben, angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen und den Zugang auf berechtigte Personen zu beschränken.
7. Laufzeit
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt für 36 Monate ab dem letzten Austausch vertraulicher Informationen.
10. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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